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KOLLEKTIVVERTRAG 2010
• Geltungsbeginn 1. Jänner 2010
• Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 0,5%, mindestens jedoch 14.-
Euro (brutto), aber keine Erhöhung der IST- Gehälter
• Rundungsregel: auf den nächst höheren 10 Cent - Betrag
• Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge: mindestens 50% der
Lehrlingsentschädigung müssen dem Lehrling verbleiben
• Auszahlung einer Prämie in der Höhe von 10% der Förderung
für den Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit an den Lehrling; Verpflichtung
des Lehrlings zur Absolvierung dieses Ausbildungsnachweises
• Streichung „Vorgeschriebene Praxis“ im § 16 bei den Verwendungsgruppen
• Der 24.12. ist arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts. Sollte aufgrund
betrieblicher Notwendigkeiten Arbeitsleistung notwendig sein, so hat der Arbeitnehmer
Anspruch auf Zeitausgleich im Ausmaß 1:1. Bessere innerbetriebliche Regelungen
bleiben davon unberührt
Die neu berechnete Gehaltstabelle wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.
Für die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien
KR Karl Javurek
Fachgruppenobmann
Dr. Manfred Pichelmayer Geschäftsführer
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