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Finanz- und Steuer

Bildungsfreibetrag/Bildungsprämie

Für unmittelbare Aufwendungen im Zusammenhang mit betrieblichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer kann ein Bildungsfreibetrag in der Höhe von
20 % als fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Alternativ dazu kann eine Bildungsprämie von 6 % in Anspruch genommen werden, die dem Finanzamtskonto gutgeschrieben wird. In Verlustsituationen ist die Prämie vorteilhafter.

 


 
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