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Finanz- und Steuer

Befristete Investitionszuwachsprämie

Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten, ungebrauchten, körperlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann im Jahr 2004 eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Die Prämie wird dem Finanzamtskonto gutgeschrieben. Diese Regelung ist vor allem für Neugründer attraktiv.





 
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