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Finanz- und Steuer

Rechnungslegung/Vorsteuerabzug

Der leistende Unternehmer hat bei der Rechnungslegung die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Rechnungsmerkmale einzuhalten.
Der leistungsempfangende Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung die notwendigen Formerfordernisse (Rechnungsmerkmale) des Umsatzsteuergesetzes enthält und die Leistung erbracht wurde.

 

 
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