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Finanz- und Steuer

Werbeabgabe

Steuergegenstand ist die Werbung in Hörfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften sowie die Außenwerbung. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt des Werbeleisters für die Durchführung der Werbung. Der Steuersatz beträgt 5 %. Die Abschaffung der Werbeabgabe aufgrund des Wettbewerbnachteils wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Bisher hat sich die Regierung zu diesem Schritt jedoch noch nicht durchgerungen.

Diese Steuer- und Finanztipps zeigen, dass es für die Werbebranche mannigfaltige Steueroptimierungs- und Finanzierungsalternativen gibt. Steuern sind ein Kostenfaktor, der sich bei optimaler Planung vermeiden bzw. reduzieren lässt. Bei entscheidenden Themen wie Gründung, strategisches Wachstum, Umgründungen, Unternehmensnachfolge oder
-aufgabe sollte hinsichtlich der optimalen Gestaltung ein Berater beigezogen werden, um Fehler und Kosten zu vermeiden.

Für den Inhalt verantwortlich: WP/Stb Mag. Johannes Mörtl, Stb Mag. Daniela Stastny,
Stb Mag. Petra Kiss, PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, 1030 Erdbergstraße 200,
Tel.: 01/501 88-3401


 
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