| |
Förderungen
Neugründungsförderung
Die Ausstellung des NEUFÖG-Formulars muss der Betriebsinhaber im Sinne des NEUFÖG vornehmen. Zumindest eine der folgenden Personen muss entweder persönlich erscheinen oder durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.
Bei Personengesellschaften:
- Persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG, OEG, KEG)
- Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (Kommanditisten), die gleichzeitig zu mindestens 50 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind
- Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft mit mehr als 25 % Beteiligung, die gleichzeitig mit der Geschäftsführung betraut waren (sind)
Bei Kapitalgesellschaften:
- Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr
- Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 25 % und Geschäftsführerbefugnis
- Bei Personengesellschaften müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter erscheinen bzw. durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.
|
|