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Förderungen

Neugründungsförderung

Die Ausstellung des NEUFÖG-Formulars muss der Betriebsinhaber im Sinne des NEUFÖG vornehmen. Zumindest eine der folgenden Personen muss entweder persönlich erscheinen oder durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.

Bei Personengesellschaften:

  • Persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG, OEG, KEG)
  • Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (Kommanditisten), die gleichzeitig zu mindestens 50 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind
  • Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft mit mehr als 25 % Beteiligung, die gleichzeitig mit der Geschäftsführung betraut waren (sind)

Bei Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr
  • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 25 % und Geschäftsführerbefugnis
  • Bei Personengesellschaften müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter erscheinen bzw. durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.


 
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