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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gründung



  • Die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft oder schweizerische Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Keine Gewerbeausschlussgründe (wie z. B. Verurteilung wegen betrügerischer Krida, bestimmte Finanzstrafdelikte, Nichteröffnung des Konkurses wegen eines zur Deckung der Konkurskosten nicht ausreichenden Vermögens)
  • Vorhandensein eines geeigneten Standortes für die Ausübung des Gewerbes


 
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