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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gründung
- Die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft oder schweizerische Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Keine Gewerbeausschlussgründe (wie z. B. Verurteilung wegen betrügerischer Krida, bestimmte Finanzstrafdelikte, Nichteröffnung des Konkurses wegen eines zur Deckung der Konkurskosten nicht ausreichenden Vermögens)
- Vorhandensein eines geeigneten Standortes für die Ausübung des Gewerbes
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