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Geschäftsbedingungen

13. Haftung

13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


 
»   Wichtige Hinweise
     
»   1. Geltung
     
»   2. Vertragsabschluss
     
»   3. Leistungsumfang
     
»   4. Fremdleistungen
     
»   5. Termine
     
»   6. Rücktritt vom Vertrag
     
»   7. Honorar
     
»   8. Zahlung
     
»   9. Präsentationen
     
»   10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
     
»   11. Kennzeichnung
     
»   12. Gewährleistung und Schadenersatz
     
»   13. Haftung
     
»   14. Anzuwendendes Recht
     
»   15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
     
 
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