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Geschäftsbedingungen

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig
und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von …. % p.a. (Alternativ: ….% über dem jeweiligen Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank) als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde darf ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


 
»   Wichtige Hinweise
     
»   1. Geltung
     
»   2. Vertragsabschluss
     
»   3. Leistungsumfang
     
»   4. Fremdleistungen
     
»   5. Termine
     
»   6. Rücktritt vom Vertrag
     
»   7. Honorar
     
»   8. Zahlung
     
»   9. Präsentationen
     
»   10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
     
»   11. Kennzeichnung
     
»   12. Gewährleistung und Schadenersatz
     
»   13. Haftung
     
»   14. Anzuwendendes Recht
     
»   15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
     
 
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