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Geschäftsbedingungen

9. Präsentationen

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von
Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist
die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


 
»   Wichtige Hinweise
     
»   1. Geltung
     
»   2. Vertragsabschluss
     
»   3. Leistungsumfang
     
»   4. Fremdleistungen
     
»   5. Termine
     
»   6. Rücktritt vom Vertrag
     
»   7. Honorar
     
»   8. Zahlung
     
»   9. Präsentationen
     
»   10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
     
»   11. Kennzeichnung
     
»   12. Gewährleistung und Schadenersatz
     
»   13. Haftung
     
»   14. Anzuwendendes Recht
     
»   15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
     
 
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